Keine Waffen
an Unrechtsregime!

Die Bestimmungen für den Export von Kriegsmaterial sollen gelockert werden – auch Unrechtsstaaten und Bürgerkriegsländer dürften mit Schweizer Waffen beliefert werden. Dagegen wehren wir uns!

Unterschreiben / Mitmachen

Eine Volksinitiative zu sammeln braucht viele Menschen, die mithelfen: Selbst unterschreiben, Unterschriften sammeln und beglaubigen, Flyer verteilen, Aktionen organisieren und, und und. Deshalb brauchen wir Menschen wie dich! Danke, dass du uns unterstützt!

Darum Geht's

RUAG-Granaten im Bürgerkrieg in Syrien, SIG Sauer-Sturmgewehre im Bürgerkrieg im Jemen. Schweizer Waffen verursachen weltweit Leid und heizen bewaffnete Konflikte an. Dass Kriegsmaterial in Unrechtsstaaten landet, ist auf die Regeln für unsere Kriegsmaterialexporte zurückzuführen. Vor wenigen Jahren wurden endlich klare und transparente Kriterien für Kriegsmaterialexporte in das Gesetz geschrieben, um Waffenlieferungen in Bürgerkriegsländer zu erschweren. Das gefällt der Rüstungslobby nicht: Sie möchte diesen Erfolg rückgängig machen.

Nun sollen durch die Hintertür quasi alle Kriegsmaterial-Lieferungen erlaubt werden, mit diesen Tricks:

  • Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen in den allermeisten Fällen abgeschafft werden. Das bedeutet, dass Schweizer Kriegsmaterial sofort ohne Auflagen weitergeliefert werden kann. Die Konsequenz: Schweizer Waffen können via eine Tochterfirma oder einen Zwischenhändler in Bürgerkriege wie im Sudan oder an Israel verkauft werden. (Einzig für die Ukraine gilt das nicht, als Zugeständnis an die SVP.)
  • Der Bundesrat soll nach Gutdünken Ausnahmen von allen Regeln beschliessen können. Eine demokratische Kontrolle durch das Parlament und die Öffentlichkeit ist nicht mehr möglich.
  • “Baugruppen” sollen ohne jede Einschränkung verkauft werden können. Das bedeuet, dass es keine Hürden mehr gibt, wenn vor dem Export ein Waffensystem in einzelne Teile zerlegt wird.


Das Tauziehen um das Kriegsmaterialgesetz dauert schon seit Jahren an:

Spenden

Ein Referendum zu lancieren, kostet viel Geld. Deine Spende hilft uns, das Referendum erfolgreich zu unterstützen und unsere Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Jeder Beitrag zählt – mach mit und hilf dabei, den desaströsen Entscheid zu verhindern!

Die Argumente

Mit der Lockerung der Ausfuhrbestimmungen verliert die Schweiz die Kontrolle über die Waffenexporte. Damit steigt das Risiko, dass Schweizer Waffen an Länder, wie Saudi-Arabien gelangen. Saudi-Arabien ist der weltweit grösste Rüstungsmarkt und im Bürgerkrieg im Jemen verwickelt. Schweizer Waffen dürfen nicht in solchen Gebieten landen.

Die neue Gesetzgebung soll die Rüstungsindustrie unterstützen. Das bedeutet: Um die Profite von privaten Rüstungsunternehmen zu erhöhen soll Schweizer Kriegsmaterial auch an Länder geliefert werden können, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind oder bei denen die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnten.

Das aktuell gültige Gesetz sieht klare Kriterien für die Ausfuhr von Waffen vor. Diese bewirken, dass keine Waffen an Länder, die in bewaffneten Konflikten verwickelt sind oder Menschenrechtsverletzungen begehen, geliefert werden. Die Gesetzesänderung schwächt diese Ausfuhrkriterien, in dem er gewisse Länder davon ausnimmt.

Der Bundesrat kann neu entscheiden, welche Länder von den Ausfuhrkriterien ausgenommen werden. Dies entzieht unserem Parlament und letztlich auch der Schweizer Bevölkerung die demokratische Kontrolle über die Waffenexporte.

Die Liste von Ländern, für die künftig die Kriterien für Kriegsmaterialexporte aufgehoben würden, umfasst mit den USA, Ungarn und Argentinien auch Staaten mit autoritären Machthabern. Donald Trump, Viktor Orban und Javier Milei missachten die Demokratie und die Menschenrechte. Schweizer Waffen dürfen nicht ohne Auflagen in ihre Hände gelangen!

Die Lockerung der Kriegsmaterial-Exportregeln begann das bürgerliche Parlament mit dem Argument, die Schweiz müsse Solidarität mit der grauenvollen Situation in der Ukraine zeigen – sei es mit direkten Waffen-Exporten oder mittels Lieferung bereits in andere Länder exportierter Rüstungsgüter an die Ukraine.

Was aber heute auf dem Tisch liegt, würde weder das eine noch das andere ermöglichen. Das zeigt deutlich, worum es im Kern von Anfang an ging: Nicht um die Ukraine, sondern darum, die Schweizer Rüstungsindustrie maximal von der globalen Aufrüstung profitieren zu lassen. Wenn es den Bürgerlichen im Parlament tatsächlich nur um die Unterstützung der Ukraine und anderen völkerrechtswidrig angegriffenen Ländern ginge, hätten einzelne gezielte Anpassungen ausgereicht. Stattdessen präsentiert die bürgerliche Mehrheit eine Gesetzesanpassung, die der Lieferung von Schweizer Kriegsgütern an Unrechtsstaaten und in Bürgerkriegsländer Tür und Tor öffnet.

Das Parlament fordert, dass Staaten das Kriegsmaterial, welches sie von der Schweiz gekauft haben, direkt wieder exportieren dürfen. Dies würde dazu führen, dass in der Schweiz gekaufte Rüstungsgüter beispielsweise von den USA direkt nach Israel oder von Grossbritannien direkt nach Saudi-Arabien geliefert werden können – also in Staaten, welche direkt in bewaffnete Konflikte involviert sind oder Menschenrechte systematisch und grob verletzen.

Bisher stellen die sogenannten Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sicher, dass keine Staaten mit Schweizer Waffen beliefert werden, denen die Schweiz selbst keine Waffen liefern würde. Dieser Kontrollmechanismus soll ausgehebelt werden.

Die Allianz

Parteien

Zivilgesellschaft

Kirchliche Organisationen

Kontakt:

[Postadresse]
[Email]

Datenschutz

Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed